Lohnt sich eine Steuererklärung im Studium?

Die kurze Antwort: Ja, wenn dir Lohnsteuer abgezogen wurde und dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr unter dem Grundfreibetrag liegt, 2026 sind das 12.348 Euro. Dann bekommst du die Lohnsteuer zurück [1]. Kosten für dein erstes Studium zählen nur als Sonderausgaben bis 6.000 Euro im Jahr und lassen sich nicht in spätere Jahre mitnehmen [2] [4] [5]. Nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem ersten Studium sind sie Werbungskosten, ein Verlust kann dann vorgetragen werden [2] [4] [5]. Freiwillig hast du für die Erklärung vier Jahre Zeit [3].
Wann lohnt sie sich?
- Dein Arbeitgeber hat Lohnsteuer abgezogen, etwa im Werkstudenten- oder Ferienjob. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter 12.348 Euro im Jahr, zahlst du keine Einkommensteuer und bekommst die Lohnsteuer zurück [1].
- Von deinem Lohn gehen mindestens 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab. Hattest du höhere Werbungskosten, setzt du diese an [1].
- Du studierst nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder nach einem ersten Studium und hast Studienkosten. Dann kann sich ein Verlust ergeben, den das Finanzamt für spätere Jahre feststellt [2] [5].
- Dein Arbeitgeber zieht keine Lohnsteuer ab? Dann gibt es auch nichts zu erstatten. Lohnt sich die Erklärung nur wegen Studienkosten, gilt die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium unten.
Wann musst du abgeben?
- Zum Beispiel, wenn du gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Lohn mit Lohnsteuerabzug bekommen hast [1].
- Oder wenn du Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro hattest, etwa aus einer selbständigen Tätigkeit [1].
- Dann ist die Erklärung bis Ende Juli des Folgejahres fällig, also sieben Monate nach Jahresende. Mit einer Steuerberatung gilt eine längere Frist [3].
- Musst du nicht abgeben, ist die Erklärung freiwillig. Das nennt das Gesetz Veranlagung auf Antrag [1].
Erststudium. Sonderausgaben bis 6.000 Euro
- Ein Erststudium ist ein Studium, vor dem du keine Ausbildung und kein Studium abgeschlossen hast [2] [4].
- Die Kosten sind dann keine Werbungskosten. Du setzt sie als Sonderausgaben ab, höchstens 6.000 Euro im Kalenderjahr [2] [4].
- Sonderausgaben mindern nur dein Einkommen im selben Jahr. Einen Verlust, den du in spätere Jahre mitnimmst, gibt es dabei nicht [2] [5]. Ohne Einkommen bringen sie dir also nichts.
- Wechselst du das Fach ohne Abschluss, bleibt auch das neue Studium ein Erststudium [4].
- Ausnahme ist ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses, also wenn das Studium Gegenstand deines Arbeitsvertrags ist. Dann sind die Kosten Werbungskosten [2] [4].
- Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regeln 2019 bestätigt [4].
Zweitstudium und Master. Werbungskosten
- Studierst du nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder nach einem abgeschlossenen Studium, sind deine Kosten Werbungskosten [2] [4].
- Als abgeschlossene Erstausbildung zählt eine geordnete Ausbildung von mindestens 12 Monaten in Vollzeit mit Abschluss [2].
- Der Bachelor ist ein berufsqualifizierender Abschluss. Ein Master danach ist deshalb steuerlich immer ein weiteres Studium [4].
- Die Kosten müssen mit deinem späteren Beruf zusammenhängen [4].
- Sind deine Werbungskosten höher als deine Einnahmen, entsteht ein Verlust. Das Finanzamt stellt ihn gesondert fest, und du ziehst ihn in späteren Jahren von deinen Einkünften ab [5].
- Damit der Verlust festgestellt wird, gibst du für das Jahr eine Erklärung ab, auch wenn du nichts verdient hast [5].
- Beim Kindergeld kann ein Master direkt nach dem Bachelor anders behandelt werden, siehe Schnellhilfe zum Kindergeld.
Was kannst du absetzen?
Das Bundesfinanzministerium nennt für die eigene Ausbildung zum Beispiel diese Kosten [4].
- Studiengebühren
- Arbeitsmittel und Fachliteratur
- Fahrten zwischen Wohnung und Hochschule
- Mehraufwand für Verpflegung
- Mehraufwand für eine Unterkunft am Studienort
Im Vollzeitstudium gilt die Hochschule als erste Tätigkeitsstätte. Fahrten dorthin rechnest du deshalb mit der Entfernungspauschale ab [2]. Heb alle Belege auf.
Frist für die freiwillige Erklärung
- Freiwillig hast du vier Jahre Zeit, gerechnet ab dem Ende des Steuerjahres [3].
- Für 2022 muss deine Erklärung also bis zum 31. Dezember 2026 beim Finanzamt sein [3].
- Geht sie rechtzeitig ein, läuft die Frist nicht ab, bevor über deinen Antrag entschieden ist [3].
- Die Feststellung eines Verlusts geht mindestens so lange wie die Frist für die Steuer selbst [5].
So gibst du ab
- Am einfachsten online und kostenlos über Mein ELSTER, das Portal der Steuerverwaltung. Dafür legst du ein Benutzerkonto an [6].
- Wie viel Lohnsteuer für deinen Lohn anfällt, rechnest du mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums nach [7].
- Hilfe bekommst du bei deinem Finanzamt, bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung.
Häufige Fragen
Kann ich Studienkosten aus früheren Jahren nachholen?
Ich habe vor dem Studium eine Ausbildung gemacht. Was gilt?
Bringt mir die Erklärung etwas, wenn ich nur einen Minijob habe?
Quellen
- Einkommensteuergesetz, §§ 9a, 32a und 46 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 8, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/
- Einkommensteuergesetz, § 9 Abs. 4 Satz 8 und Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html und https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
- Abgabenordnung, §§ 149, 169, 170 und 171 Abs. 3, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/
- Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 22.09.2010 zur Behandlung von Berufsausbildungskosten, Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2025, Anhang 9, abgerufen am 14.10.2026. https://esth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/B-Anhaenge/Anhang-09/inhalt.html
- Einkommensteuergesetz, § 10d Abs. 2 und 4, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html
- ELSTER, Ihr Online-Finanzamt, abgerufen am 14.10.2026. https://www.elster.de/eportal/start
- Bundesministerium der Finanzen, Lohn- und Einkommensteuerrechner, abgerufen am 14.10.2026. https://www.bmf-steuerrechner.de/
- Einkommensteuergesetz, § 40 Abs. 3 und § 40a Abs. 2 und 5, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40a.html
Die ClioAI-Redaktion · Veröffentlicht 14.10.2026 · Zuletzt geprüft 14.10.2026
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Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Einkommensteuergesetz, die Abgabenordnung und dein Finanzamt.


