Wie beantrage ich BAföG?

Die kurze Antwort: Du stellst den Antrag online über BAföG Digital oder auf Papier beim BAföG-Amt deiner Hochschule [1] [2]. Geld gibt es frühestens ab dem Monat, in dem dein Antrag eingeht, nie rückwirkend [2]. Im Wintersemester 2026/27 sind es höchstens 992 Euro im Monat, die Hälfte davon ist ein zinsloses Darlehen [2] [4].
So stellst du den Antrag
- Melde dich bei BAföG Digital mit deiner BundID an. Ohne Online-Ausweis geht das über die anderen Anmeldewege der BundID [1].
- Fülle Formblatt 1 aus, das ist der eigentliche Antrag [3].
- Jeder Elternteil gibt eine eigene Einkommenserklärung ab, das ist Formblatt 3 [3].
- Lade die Immatrikulationsbescheinigung mit dem Vermerk „nach § 9 BAföG“ hoch, sonst Formblatt 2 von der Hochschule [3].
- Schick den Antrag noch im Monat deines Studienbeginns ab. Fehlen Unterlagen, reicht für die Frist ein formloser schriftlicher Antrag, der vor Monatsende beim Amt ist [3].
Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung an deiner Hochschule, meist sitzt es beim Studierendenwerk [2].
Wer bekommt BAföG?
- Deutsche, viele EU-Bürger und Ausländer mit bestimmten Aufenthaltstiteln. Die Einzelheiten stehen in § 8 BAföG [2].
- Du bist bei Beginn des Studiums noch keine 45 Jahre alt. Ausnahmen gibt es zum Beispiel nach der Erziehung eines Kindes [2].
- Gefördert wird bis zum Ende der Regelstudienzeit. Einmal im Studium kommt ein Flexibilitätssemester dazu [2].
- Ab dem fünften Fachsemester brauchst du einen Leistungsnachweis, meist Formblatt 5 [2] [3].
- Ein Fachwechsel ist mit wichtigem Grund bis zum Beginn des fünften Fachsemesters möglich. Beim ersten Wechsel bis zum Beginn des vierten Semesters wird der wichtige Grund vermutet [2].
Wie viel gibt es?
| Posten | Betrag im Monat |
|---|---|
| Grundbedarf | 475 Euro |
| Wohnen bei den Eltern | 59 Euro |
| Wohnen nicht bei den Eltern | 380 Euro |
| Krankenversicherung, wenn du selbst versichert bist | 102 Euro |
| Pflegeversicherung, wenn du selbst versichert bist | 35 Euro |
| Kinderbetreuung je Kind unter 14 | 160 Euro |
Wer nicht bei den Eltern wohnt und selbst in der studentischen Krankenversicherung ist, kann bis zum Höchstsatz von 992 Euro bekommen [2] [4]. Bist du familienversichert, entfallen die beiden Zuschläge [2]. Wie viel du am Ende bekommst, hängt vom Einkommen deiner Eltern und von deinem eigenen ab.
Was zählt beim Einkommen?
- Deine Eltern behalten einen Freibetrag. Verheiratete Eltern zusammen 2.540 Euro im Monat, sonst 1.690 Euro je Elternteil [2].
- Für jedes weitere Kind deiner Eltern, das nicht selbst in einer förderfähigen Ausbildung ist, steigt der Freibetrag um 770 Euro [2].
- Gemeint ist das Einkommen nach Steuern und Sozialpauschale, nicht das Brutto [2].
- Ohne Elterneinkommen wirst du gefördert, wenn du bei Studienbeginn 30 bist oder nach dem 18. Geburtstag fünf Jahre gearbeitet und dich davon selbst finanziert hast [2].
- Seit dem 1. Januar 2026 ist der Freibetrag für deinen eigenen Verdienst an die Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat angepasst [5].
- Eigenes Vermögen bleibt bis 15.000 Euro frei, ab 30 Jahren bis 45.000 Euro [2].
Was musst du zurückzahlen?
- Die Hälfte ist geschenkt, die andere Hälfte ein Darlehen ohne Zinsen [2].
- Die erste Rate ist fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig, meist also der Regelstudienzeit [2].
- Du zahlst in Raten von mindestens 130 Euro im Monat [2].
- Nach 77 Raten ist der Rest erlassen. Mehr als 10.010 Euro zahlst du also nie zurück, auch nicht mit Master [2] [6].
- Zahlst du alles auf einmal, werden dir laut bafög.de 21,5 Prozent erlassen [6].
Studienstarthilfe für den Anfang
- Einmalig 1.000 Euro als Zuschuss, die du nicht zurückzahlst [2].
- Für dich, wenn du dich zum ersten Mal an einer Hochschule einschreibst und bei Studienbeginn jünger als 25 bist [2].
- Voraussetzung ist, dass du im Monat vor Studienbeginn Sozialleistungen bekommen hast, etwa Leistungen nach SGB II oder XII oder Wohngeld. Beim Kinderzuschlag zählt, dass deine Eltern ihn für dich bekommen haben [2].
- Den Antrag stellst du nur über BAföG Digital, spätestens bis zum Ende des Monats nach Studienbeginn [2].
Was ändert sich 2027?
- Die Bundesregierung hat am 12. August 2026 eine BAföG-Reform beschlossen. Der Bundestag berät sie am 15. Oktober 2026 in erster Lesung [7] [8].
- Geplant ist eine Wohnpauschale von 440 Euro ab dem 1. April 2027 und ein Grundbedarf von 503 Euro zum Wintersemester 2027/28 [7] [8].
- Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Bis es in Kraft ist, gelten die Beträge oben. Wir passen diese Seite an, sobald es so weit ist.
Häufige Fragen
Bekomme ich BAföG rückwirkend?
Muss ich jedes Jahr neu beantragen?
Bekomme ich Wohngeld, wenn das BAföG nicht reicht?
Quellen
- bafög.de, Elektronische Antragstellung (BAföG Digital und BundID), abgerufen am 14.10.2026. https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/elektronische-antragstellung/elektronische-antragstellung_node.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), §§ 7, 8, 10, 11, 13, 13a, 14b, 15, 15a, 17, 18, 25, 29, 45, 48, 50, 56, 56a, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/
- bafög.de, Alle Antragsformulare, abgerufen am 14.10.2026. https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/alle-antragsformulare/alle-antragsformulare_node.html
- bafög.de, Das neue BAföG (Förderungshöchstbetrag 992 Euro), abgerufen am 14.10.2026. https://www.bafög.de/bafoeg/de/verbesserte-leistungen/dasneuebafoeg_node.html
- bafög.de, Startseite (Hinzuverdienst ab 1. Januar 2026), abgerufen am 14.10.2026. https://www.bafög.de/
- bafög.de, Verschuldungsängste verringern, abgerufen am 14.10.2026. https://www.bafög.de/bafoeg/de/home/_documents/verschuldungsaengste-verringern.html
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Kabinett beschließt BAföG-Reform, 12.08.2026. https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2026/08/120826-bafoeg-kabinettsbeschluss.html
- Deutscher Bundestag, Textarchiv KW 42, 30. BAföG-Änderungsgesetz, Drucksache 21/8405, abgerufen am 14.10.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-bafoeg-1223582
- Wohngeldgesetz, § 20 Abs. 2, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__20.html
Die ClioAI-Redaktion · Veröffentlicht 14.10.2026 · Zuletzt geprüft 14.10.2026
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Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das BAföG und der Bescheid deines Amts für Ausbildungsförderung.


