Gibt es im Studium noch Kindergeld?

Die kurze Antwort: Ja, bis zum Tag vor deinem 25. Geburtstag, solange du studierst [1] [2]. Seit Januar 2026 sind es 259 Euro im Monat, das Geld geht an deine Eltern [3] [4]. Im ersten Studium gibt es für deinen Nebenjob keine Stundengrenze. Nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem abgeschlossenen Studium sind regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche oder ein Minijob erlaubt [1] [2].
Offiziell
Kindergeld ab 18 bei der FamilienkasseNachweise einreichenFragen und Antworten im Familienportal
Wer bekommt wie viel?
- Das Kindergeld bekommen deine Eltern. Seit dem 1. Januar 2026 sind es 259 Euro im Monat für jedes Kind [3] [4].
- Für Kinder über 18 gibt es Kindergeld bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag, wenn sie in Ausbildung sind. Dazu zählt das Studium [1] [2].
- Bei einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und wegen der du dich nicht selbst unterhalten kannst, gilt eine eigene Regel [1].
- Zahlen deine Eltern dir keinen Unterhalt, kann die Familienkasse das Kindergeld direkt an dich auszahlen. Das heißt Abzweigung [5] [6].
Erstes oder zweites Studium?
- Erstes Studium: Wie viel du nebenbei arbeitest, spielt keine Rolle [1].
- Nach einem Abschluss: Hast du schon eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, darfst du regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ein Minijob oder ein Ausbildungsdienstverhältnis ist immer erlaubt [1] [2].
- Wie viel du dabei verdienst, zählt nicht [2].
- Für höchstens zwei Monate darfst du mehr als 20 Stunden arbeiten, etwa in den Semesterferien. Im Durchschnitt des Kalenderjahres musst du aber bei höchstens 20 Stunden bleiben [7] [11].
- Ein Master, der zeitlich und inhaltlich auf deinen Bachelor abgestimmt ist, gehört beim Kindergeld noch zur ersten Ausbildung. Bei einem konsekutiven Master geht die Familienkasse davon aus [11].
- Steht nach dem ersten Abschluss dein Job im Vordergrund, zählt das weitere Studium als Zweitausbildung. Das ist zum Beispiel so, wenn du länger als 26 Wochen an einen Arbeitgeber gebunden bist oder mehr arbeitest als studierst [11].
- Wechselst du das Fach ohne Abschluss, hast du dein erstes Studium noch nicht abgeschlossen [11].
Zwischen Schule, Studium und Master
- Übergangszeit: Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gibt es höchstens vier Kalendermonate weiter Kindergeld. Das gilt auch vor einem Freiwilligendienst oder dem freiwilligen Wehrdienst [1] [7].
- Wartezeit: Bekommst du keinen Studienplatz, gibt es weiter Kindergeld, wenn du dich nachweislich bemühst. Als Nachweis gelten zum Beispiel Bewerbungen, Eingangsbestätigungen und Absagen oder die Meldung bei der Berufsberatung [1] [8] [9].
- Kannst du einen zugesagten Studienplatz erst später antreten, etwa weil das Studium nur im Wintersemester beginnt, ist die Wartezeit nicht auf vier Monate begrenzt [8].
- Freiwilligendienst: Ein anerkannter Dienst wie das Freiwillige Soziale Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst zählt selbst als Grund für Kindergeld. Die Vereinbarung mit dem Träger muss der Familienkasse vor Dienstbeginn vorliegen [1] [9].
Länger als bis 25?
- Die Grenze verlängert sich nur, wenn du den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hast oder einen Dienst, der ihn ersetzt [1].
- Verlängert wird um die Dauer dieses Dienstes, höchstens um die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienstes [1].
- Ein Freiwilligendienst oder der freiwillige Wehrdienst verlängert die Grenze nicht [1].
Antrag und Nachweise
- Den Antrag stellst du bei der Familienkasse, auch online. Mit der BundID geht das ohne Unterschrift [2].
- Zum Studienbeginn reicht eine Immatrikulationsbescheinigung. Danach prüft die Familienkasse alle zwei Jahre selbst nach und fordert eine Studienbescheinigung nur bei Bedarf an [10].
- Das Studium endet mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Teile der Familienkasse dieses Datum mit, ebenso einen Abbruch oder die Exmatrikulation [10].
- Schick nur Kopien, keine Originale [10].
- Rückwirkend zahlt die Familienkasse höchstens für die letzten sechs Monate vor dem Monat, in dem dein Antrag eingeht [5].
Häufige Fragen
Kann ich das Kindergeld selbst bekommen?
Bekommen meine Eltern im Master noch Kindergeld?
Ja, bis zum Tag vor deinem 25. Geburtstag. Ein konsekutiver Master direkt nach dem Bachelor gehört in der Regel noch zur ersten Ausbildung, dann gibt es keine Stundengrenze für deinen Job [11]. Zählt er als Zweitausbildung, darfst du regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten oder einen Minijob haben [1].
Was passiert, wenn ich das Studium abbreche?
Quellen
- Einkommensteuergesetz, § 32 Abs. 4 und 5, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
- Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld ab 18 Jahren beantragen, abgerufen am 14.10.2026. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren
- Einkommensteuergesetz, § 66 Abs. 1, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__66.html
- Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld steigt 2026. Kein neuer Antrag notwendig, 05.01.2026. https://www.arbeitsagentur.de/news/kindergeld-steigt-2026
- Einkommensteuergesetz, §§ 67, 70 Abs. 1 und 74 Abs. 1, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/
- Familienportal des Bundesfamilienministeriums, Was Sie zum Kindergeld wissen müssen, abgerufen am 14.10.2026. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/faq
- Familienportal des Bundesfamilienministeriums, Kann ich für mein Kind in der Ausbildung Kindergeld bekommen?, abgerufen am 14.10.2026. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/familiensituation/kann-ich-fuer-mein-kind-in-der-ausbildung-kindergeld-bekommen--124938
- Familienportal des Bundesfamilienministeriums, Kann ich für mein Kind ohne Ausbildungsplatz Kindergeld bekommen?, abgerufen am 14.10.2026. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/familiensituation/kann-ich-fuer-mein-kind-ohne-ausbildungsplatz-kindergeld-bekommen--124936
- Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld nach dem Schulabschluss, abgerufen am 14.10.2026. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-nach-schulabschluss
- Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld. Nachweise und Bescheinigungen einreichen, abgerufen am 14.10.2026. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/nachweise-einreichen
- Bundesministerium der Finanzen, Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2023, H 32.10 mit Auszug aus der Dienstanweisung zum Kindergeld (A 20.2 und A 20.3), abgerufen am 14.10.2026. https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2023/A-Einkommensteuergesetz/IV-Tarif/Paragraf-32/h-32-10.html
Die ClioAI-Redaktion · Veröffentlicht 14.10.2026 · Zuletzt geprüft 14.10.2026
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