Gibt es im Studium noch Kindergeld?

Schnellhilfe Stand 14.10.2026 · 3 Min.
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Miniaturfigur sitzt auf einem Stapel Euromünzen und liest Zeitung
Foto: Mathieu Stern, Unsplash

Die kurze Antwort: Ja, bis zum Tag vor deinem 25. Geburtstag, solange du studierst [1] [2]. Seit Januar 2026 sind es 259 Euro im Monat, das Geld geht an deine Eltern [3] [4]. Im ersten Studium gibt es für deinen Nebenjob keine Stundengrenze. Nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem abgeschlossenen Studium sind regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche oder ein Minijob erlaubt [1] [2].

Wer bekommt wie viel?

Erstes oder zweites Studium?

Zwischen Schule, Studium und Master

Länger als bis 25?

Antrag und Nachweise

Häufige Fragen

Kann ich das Kindergeld selbst bekommen?

Ja, wenn deine Eltern dir keinen Unterhalt zahlen oder weniger als das Kindergeld [5]. Dann kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag direkt an dich auszahlen [5] [6]. Wer ein berechtigtes Interesse hat, darf Kindergeld auch selbst beantragen [5].

Bekommen meine Eltern im Master noch Kindergeld?

Ja, bis zum Tag vor deinem 25. Geburtstag. Ein konsekutiver Master direkt nach dem Bachelor gehört in der Regel noch zur ersten Ausbildung, dann gibt es keine Stundengrenze für deinen Job [11]. Zählt er als Zweitausbildung, darfst du regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten oder einen Minijob haben [1].

Was passiert, wenn ich das Studium abbreche?

Melde den Abbruch sofort der Familienkasse [10]. Danach kann es weiter Kindergeld geben, etwa in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten bis zur nächsten Ausbildung oder solange du dich nachweislich um einen Platz bemühst [1] [8].

Quellen

  1. Einkommensteuergesetz, § 32 Abs. 4 und 5, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
  2. Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld ab 18 Jahren beantragen, abgerufen am 14.10.2026. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren
  3. Einkommensteuergesetz, § 66 Abs. 1, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__66.html
  4. Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld steigt 2026. Kein neuer Antrag notwendig, 05.01.2026. https://www.arbeitsagentur.de/news/kindergeld-steigt-2026
  5. Einkommensteuergesetz, §§ 67, 70 Abs. 1 und 74 Abs. 1, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/
  6. Familienportal des Bundesfamilienministeriums, Was Sie zum Kindergeld wissen müssen, abgerufen am 14.10.2026. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/faq
  7. Familienportal des Bundesfamilienministeriums, Kann ich für mein Kind in der Ausbildung Kindergeld bekommen?, abgerufen am 14.10.2026. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/familiensituation/kann-ich-fuer-mein-kind-in-der-ausbildung-kindergeld-bekommen--124938
  8. Familienportal des Bundesfamilienministeriums, Kann ich für mein Kind ohne Ausbildungsplatz Kindergeld bekommen?, abgerufen am 14.10.2026. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/familiensituation/kann-ich-fuer-mein-kind-ohne-ausbildungsplatz-kindergeld-bekommen--124936
  9. Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld nach dem Schulabschluss, abgerufen am 14.10.2026. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-nach-schulabschluss
  10. Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld. Nachweise und Bescheinigungen einreichen, abgerufen am 14.10.2026. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/nachweise-einreichen
  11. Bundesministerium der Finanzen, Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2023, H 32.10 mit Auszug aus der Dienstanweisung zum Kindergeld (A 20.2 und A 20.3), abgerufen am 14.10.2026. https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2023/A-Einkommensteuergesetz/IV-Tarif/Paragraf-32/h-32-10.html

Die ClioAI-Redaktion · Veröffentlicht 14.10.2026 · Zuletzt geprüft 14.10.2026

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