Was gilt für einen Nebenjob im Studium?

Die kurze Antwort: Im Minijob verdienst du 2026 bis 603 Euro im Monat und zahlst nur einen kleinen Beitrag zur Rentenversicherung, auf Antrag nicht einmal den [1] [2]. Im Werkstudentenjob darfst du mehr verdienen, solange du im Semester höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitest. Dann zahlst du nur in die Rentenversicherung ein [2] [3]. Der Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde [4]. Bleibt dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr unter 12.348 Euro, zahlst du keine Einkommensteuer und holst abgezogene Lohnsteuer mit der Steuererklärung zurück [7].
Offiziell
Minijob-Zentrale für StudierendeWerkstudentenprivileg bei der RentenversicherungBAföG-Merkblatt zum eigenen Einkommen
Minijob bis 603 Euro
- Du verdienst im Durchschnitt höchstens 603 Euro im Monat, also 7.236 Euro im Jahr [1].
- Mit dem Mindestlohn sind das rund 43 Stunden im Monat [1] [4].
- Unvorhersehbar mehr ist in bis zu zwei Monaten im Zeitjahr erlaubt, dann höchstens 1.206 Euro im Monat. Ein Beispiel ist eine Krankheitsvertretung [1].
- In der Rentenversicherung bist du pflichtversichert. Dein Anteil beträgt im gewerblichen Minijob 3,6 Prozent [1] [2].
- Mit einem Antrag bei deinem Arbeitgeber lässt du dich davon befreien. Dann zahlst du nichts, hast aber nicht die vollen Ansprüche aus der Rentenversicherung [2].
- Kranken- und Arbeitslosenversicherung zahlst du nicht [2].
- Ob dein Arbeitgeber pauschal 2 Prozent Steuer zahlt oder nach deiner Steuerklasse abrechnet, entscheidet er [1].
- Ein kurzfristiger Job, der von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist, hat keine Verdienstgrenze [2].
Werkstudent bis 20 Stunden
- Du bist ordentlich eingeschrieben und arbeitest in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche. Wie viel du verdienst, spielt dafür keine Rolle [2] [3].
- Mehr als 20 Stunden gehen nur befristet, etwa abends, am Wochenende oder in den Semesterferien. Solche Beschäftigungen dürfen zusammen höchstens 26 Wochen im Jahr dauern [3].
- Dann bist du in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung frei [2] [3].
- In der Rentenversicherung bist du pflichtversichert. Befreien lassen kannst du dich hier nicht [2].
- Steht der Job zeitlich im Vordergrund und nicht dein Studium, entfällt dieses Privileg. Dann zahlst du wie andere Beschäftigte auch in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung [3].
Übergangsbereich bis 2.000 Euro
- Verdienst du regelmäßig zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat, liegst du im Übergangsbereich, auch Midijob genannt [2] [6].
- Dort wird dein Beitrag aus einer verringerten Bemessungsgrundlage berechnet. Im Werkstudentenjob fällt dein Anteil zur Rentenversicherung deshalb geringer aus [2] [6].
- Bei mehreren Jobs zählt dein Verdienst aus allen zusammen [6].
Mindestlohn
- Seit dem 1. Januar 2026 sind es 13,90 Euro brutto pro Stunde, ab dem 1. Januar 2027 sind es 14,60 Euro [4].
- Keinen Anspruch hast du im Pflichtpraktikum nach deiner Studien- oder Prüfungsordnung [5].
- Auch freiwillige Praktika bis drei Monate sind ausgenommen, wenn sie dich vor dem Studium orientieren oder dein Studium begleiten [5].
Steuern
- Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 Euro im Jahr. Bis dahin zahlst du keine Einkommensteuer [7].
- Gemeint ist dein zu versteuerndes Einkommen. Von deinem Lohn geht vorher zum Beispiel der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab, wenn du keine höheren Werbungskosten hast [7].
- Hat dein Arbeitgeber trotzdem Lohnsteuer abgezogen, bekommst du sie mit einer Steuererklärung zurück [7]. Wie das geht, steht in der Schnellhilfe zur Steuererklärung.
BAföG, Familienversicherung und Kindergeld
- BAföG: Seit dem 1. Januar 2026 ist ein Hinzuverdienst bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat möglich [8]. Vergütungen aus einem Pflichtpraktikum werden dagegen ohne Freibetrag voll angerechnet [8].
- Familienversicherung: Bis 25 bleibst du über deine Eltern versichert, wenn dein Gesamteinkommen regelmäßig höchstens 565 Euro im Monat beträgt, mit Minijob höchstens 603 Euro [9] [10]. Verdienst du mehr, brauchst du eine eigene Krankenversicherung.
- Kindergeld: Im ersten Studium gibt es für deinen Job keine Stundengrenze [11]. Nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem abgeschlossenen Studium darfst du regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten oder einen Minijob haben. Wie viel du dabei verdienst, zählt nicht [11] [12]. Ein Master direkt nach dem Bachelor kann noch zur ersten Ausbildung gehören, mehr dazu in der Schnellhilfe zum Kindergeld.
Häufige Fragen
Kann ich mich im Minijob von der Rentenversicherung befreien lassen?
Gilt der Mindestlohn auch im Praktikum?
Darf ich in den Semesterferien mehr arbeiten?
Ja. Im Werkstudentenjob darfst du in den Semesterferien befristet mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten und bleibst in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung frei [3]. Solche befristeten Einsätze dürfen zusammen höchstens 26 Wochen im Jahr dauern [3]. Rentenbeiträge zahlst du weiter [2].
Quellen
- Minijob-Zentrale, Minijob mit Verdienstgrenze (603 Euro ab 1. Januar 2026), abgerufen am 14.10.2026. https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze
- Minijob-Zentrale, Minijobs und Werkstudentenjobs für Studierende, abgerufen am 14.10.2026. https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/studenten/studenten_node.html
- Deutsche Rentenversicherung, Lexikon summa summarum, Werkstudentenprivileg, abgerufen am 14.10.2026. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/W/werkstudentenprivileg
- Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (MiLoV5), § 1, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/milov5/__1.html
- Mindestlohngesetz, § 22 Abs. 1, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__22.html
- Sozialgesetzbuch IV, § 20 Abs. 2 und 2a, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__20.html
- Einkommensteuergesetz, §§ 9a, 32a und 46 Abs. 2 Nr. 8, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/
- bafög.de, Merkblatt Einkommen der Auszubildenden, Stand Dezember 2025. https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/merkblaetter/einkommen-der-auszubildenden/einkommen-der-auszubildenden.html
- Sozialgesetzbuch V, § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 3, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (Bezugsgröße 3.955 Euro im Monat, ein Siebtel 565 Euro), abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/svbezgrv_2026/BJNR1160A0025.html
- Einkommensteuergesetz, § 32 Abs. 4 Satz 2 und 3, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
- Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld ab 18 Jahren beantragen, abgerufen am 14.10.2026. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren
Die ClioAI-Redaktion · Veröffentlicht 14.10.2026 · Zuletzt geprüft 14.10.2026
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