Wie bekomme ich ein Urlaubssemester?

Die kurze Antwort: Du beantragst die Beurlaubung bei deiner Hochschule, und zwar immer für ganze Semester [4]. Du bleibst eingeschrieben, das Semester zählt aber nicht als Fachsemester [1] [4]. Für die Zeit einer förmlichen Beurlaubung setzt das Amt dein BAföG aus [5]. Ob du Prüfungen schreiben darfst, regelt jedes Bundesland anders [1] [2] [3].
Offiziell
BAföG-Amt findenÄnderungen an die Familienkasse meldenKrank und beurlaubt beim Deutschen Studierendenwerk
Welche Gründe zählen?
- NRW und Sachsen verlangen einen wichtigen Grund, das bayerische Gesetz nennt keine Gründe. Welche Gründe deine Hochschule anerkennt, steht in ihrer Einschreibungs- oder Immatrikulationsordnung [1] [2] [3].
- Ausdrücklich genannt werden zum Beispiel ein Auslands- oder Praxissemester, Mutterschutz, die Betreuung eines Kindes und die Pflege von Angehörigen [1] [2] [3].
- In NRW kannst du dich auch für die Gründung eines Unternehmens beurlauben lassen [1].
- Bei Krankheit raten die Studierendenwerke zur Beurlaubung, wenn du absehbar länger als drei Monate nicht studieren kannst [4].
- Ob ein Wehr- oder Freiwilligendienst zählt, steht in der Ordnung deiner Hochschule.
Antrag und Fristen
- Den Antrag stellst du im Studierendensekretariat. Frist und Zahl der möglichen Urlaubssemester legt deine Hochschule fest, bundesweit einheitliche Regeln gibt es nicht [4].
- In Sachsen soll eine Beurlaubung insgesamt zwei Semester nicht überschreiten. Für ein Studium im Ausland gilt das nicht, für die Betreuung eigener Kinder sind bis zu vier Semester möglich [3].
- Eine rückwirkende Beurlaubung geht nicht überall. Wird rückwirkend beurlaubt, kann das BAföG-Amt schon gezahltes Geld zurückfordern [4].
- Welche Beiträge du im Urlaubssemester zahlst, regelt deine Hochschule. Frag beim Studierendensekretariat nach.
Darfst du Prüfungen schreiben?
| Land | Grundregel | Ausnahmen |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | keine Studien- und Prüfungsleistungen | Wiederholung nicht bestandener Prüfungen, Beurlaubung wegen Kind oder Pflege |
| Bayern | keine Studienleistungen und Prüfungen | Wiederholung nicht bestandener Prüfungen, Mutterschutz, Kind oder Pflege |
| Sachsen | die Hochschule soll Studien- und Prüfungsleistungen ermöglichen | keine nötig |
- In NRW darfst du außerdem Voraussetzungen erwerben, die sich aus dem Auslands- oder Praxissemester selbst ergeben, für das du beurlaubt bist [1].
- In den anderen Ländern schau ins Hochschulgesetz und in die Prüfungsordnung deines Studiengangs.
BAföG im Urlaubssemester
- Für die Zeit einer förmlichen Beurlaubung setzt das Amt die Förderung aus [5].
- Bist du wegen Krankheit oder Schwangerschaft verhindert, zahlt das Amt bis zum Ende des dritten Kalendermonats weiter [5] [6].
- Bist du länger als drei Monate krank und beurlaubt, kann ein Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter entstehen. Lass dich vorher beim Jobcenter und in der Sozialberatung deines Studierendenwerks beraten [4].
- Sag deinem BAföG-Amt Bescheid, bevor du den Antrag auf Beurlaubung stellst.
Kindergeld
- Für die Familienkasse ist ein Urlaubssemester grundsätzlich eine Unterbrechung des Studiums. Dann gibt es dafür kein Kindergeld [7].
- Ausnahmen sind eine Beurlaubung wegen Krankheit oder Mutterschaft und eine zur Prüfungsvorbereitung [7].
- Weiter gezahlt wird auch, wenn du in der Zeit etwas machst, das selbst als Ausbildung zählt, etwa ein Praktikum mit Bezug zu deinem Berufsziel oder ein Studium im Ausland, für das du dort regulär eingeschrieben bist [7].
- Bei Krankheit verlangt die Familienkasse eine ärztliche Bescheinigung, auch über das voraussichtliche Ende [7].
- Eine Unterbrechung wegen Kinderbetreuung oder Elternzeit zählt nicht als Ausbildung [7].
- Deine Eltern müssen die Unterbrechung der Familienkasse melden [8].
Krankenversicherung
- Die studentische Pflichtversicherung hängt an der Einschreibung. Weil du eingeschrieben bleibst, entfällt sie durch das Urlaubssemester nicht von selbst [1] [9].
- Bist du über deine Eltern familienversichert, gilt das bis 23 auch ohne Studium, solange du nicht erwerbstätig bist. Bist du älter, frag deine Krankenkasse, ob die Familienversicherung im Urlaubssemester weiterläuft [9].
- Jobbst du im Urlaubssemester, gelten die Sonderregeln für Studentenjobs in der Sozialversicherung nicht ohne Weiteres [10].
Häufige Fragen
Zählt ein Urlaubssemester als Fachsemester?
Kann ich im Urlaubssemester jobben?
Ja, aber in der Sozialversicherung zählt ein Job im Urlaubssemester nicht als normaler Studentenjob [10]. Frag deshalb vor dem Start deine Krankenkasse, welche Beiträge anfallen.
Bekomme ich für ein Praktikum ein Urlaubssemester?
Quellen
- Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen, § 48 Abs. 5, Fassung vom 04.08.2026, abgerufen am 14.10.2026. https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/04082026-hochschulgesetz-hg
- Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), Art. 93, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHIG-93
- Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG), § 21, Stand 01.01.2025, abgerufen am 14.10.2026. https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10562
- Deutsches Studierendenwerk, Finanzierungsmöglichkeiten bei krankheitsbedingter Studienunterbrechung, abgerufen am 14.10.2026. https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/finanzierung/sozialleistungen/finanzierungsmoeglichkeiten-bei-krankheitsbedingter-studienunterbrechung
- bafög.de, Merkblatt Schwangerschaft und Kindererziehung, abgerufen am 14.10.2026. https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/merkblaetter/schwangerschaft-und-kindererziehung/schwangerschaft-und-kindererziehung_node.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), § 15 Abs. 2a, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15.html
- Bundeszentralamt für Steuern, Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG), Stand 2026, A 15.7 Abs. 3 und 5, A 15.8, A 15.11. https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Kindergeldberechtigte/da_kg_2024_randstrichfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Änderungen und Nachweise online übermitteln, abgerufen am 14.10.2026. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/veraenderungen-mitteilen
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 5 Abs. 1 Nr. 9 und § 10 Abs. 2, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html und https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
- Deutsche Rentenversicherung, Ich und meine Rente. Tipps für Studierende, 21. Auflage (3/2026). https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/tipps_fuer_studierende.pdf
Die ClioAI-Redaktion · Veröffentlicht 14.10.2026 · Zuletzt geprüft 14.10.2026
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Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Hochschulgesetz deines Bundeslands, die Ordnungen deiner Hochschule und die Bescheide von BAföG-Amt und Familienkasse.


