Was passiert, wenn ich das Fach wechsle oder abbreche?

Die kurze Antwort: Beim BAföG ist ein Fachwechsel aus wichtigem Grund bis zum Beginn des fünften Fachsemesters möglich. Beim ersten Wechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters wird der wichtige Grund in der Regel vermutet [1] [2]. Nach der Exmatrikulation endet die studentische Krankenversicherung mit dem Semester, das Kindergeld wegen des Studiums spätestens mit dem Monat der Exmatrikulation [4] [5]. Beratung bekommst du an deiner Hochschule und bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit [6].
Offiziell
BAföG-Merkblatt zum FachwechselBerufsberatung bei StudienzweifelnÄnderungen an die Familienkasse melden
Fach wechseln und BAföG
- Fachrichtungswechsel: Du strebst an derselben Art von Hochschule einen anderen Abschluss an, etwa Medizin statt Theologie [1] [7].
- Abbruch: Du gibst die Art der Ausbildung ganz auf oder wechselst die Art der Ausbildungsstätte [1] [7].
- Wichtiger Grund: Gemeint sind etwa fehlende Eignung oder ein deutlicher Wandel deiner Interessen. Schlechtere Berufsaussichten zählen nicht [2] [7].
- Fristen: Mit wichtigem Grund bis zum Beginn des fünften Fachsemesters. Beim ersten Wechsel bis zum Beginn des vierten wird der Grund in der Regel vermutet [1] [2].
- Unabweisbarer Grund: Kannst du dein Fach gar nicht weiterstudieren, etwa wegen einer Allergie oder einer Behinderung nach Studienbeginn, gibt es keine Frist. Den Grund musst du nachweisen [2] [7].
- Wechsle, sobald du den Grund kennst. Wartest du zu lange, kannst du dich beim BAföG nicht mehr darauf berufen [2].
- Rechnet dir die Hochschule Semester aus dem alten Fach an, verschiebt sich die Grenze um diese Semester. Werden alle angerechnet, gilt das gar nicht als Wechsel [1] [2].
- Vor dem Wechsel kannst du beim BAföG-Amt eine Vorabentscheidung beantragen, ob dein neues Studium gefördert wird [2].
- Nach einem weiteren Wechsel aus wichtigem Grund gibt es für die zusätzliche Zeit nur noch ein zinsloses Darlehen ohne Zuschuss [2].
Leistungen anrechnen lassen
- Leistungen aus deinem alten Studiengang werden auf Antrag anerkannt, wenn kein wesentlicher Unterschied bei den erworbenen Kompetenzen besteht. Die Hochschule muss einen solchen Unterschied belegen, so regelt es zum Beispiel NRW [3].
- In NRW stuft dich die Hochschule auf Antrag in ein höheres Fachsemester ein, je nachdem, wie viele Leistungspunkte anerkannt wurden [3].
- In anderen Ländern stehen die Regeln im Hochschulgesetz und in der Prüfungsordnung deines neuen Studiengangs.
- Hast du eine Prüfung endgültig nicht bestanden, kannst du dich für dasselbe Fach nicht neu einschreiben. In NRW gilt das je nach Prüfungsordnung auch für sehr ähnliche Fächer [3].
Exmatrikulation und ihre Folgen
- Die Exmatrikulation beantragst du bei deiner Hochschule. Meldest du dich nicht zurück, ohne beurlaubt zu sein, kann die Hochschule dich exmatrikulieren, so etwa in NRW [3].
- Krankenversicherung: Die studentische Pflichtversicherung endet mit Ablauf des Semesters, für das du zuletzt eingeschrieben warst [4]. Danach versichert dich deine Kasse automatisch freiwillig weiter, wenn du keine andere Absicherung nachweist [8].
- Bis 23 kannst du über deine Eltern familienversichert sein, solange du nicht erwerbstätig bist. Mit einer Ausbildung oder einem Job gegen Lohn bist du in der Regel darüber versichert [8].
- Kindergeld: Für die Familienkasse endet das Studium mit Ablauf des Monats, in dem du den Abbruch tatsächlich vollziehst, spätestens mit dem Monat der Exmatrikulation [5].
- Danach kann es weiter Kindergeld geben, etwa für höchstens vier Monate bis zur nächsten Ausbildung oder solange du keinen Ausbildungsplatz findest [9].
- Deine Eltern müssen den Abbruch der Familienkasse melden [10].
- BAföG: Ein neues Studium oder eine schulische Ausbildung nach dem Abbruch wird nur gefördert, wenn du aus wichtigem oder unabweisbarem Grund abgebrochen hast [1].
Beratung
- An deiner Hochschule helfen die Zentrale Studienberatung, die Studienfachberatung und die Psychologische Beratungsstelle [6].
- Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit ist die erste Anlaufstelle, wenn du abbrechen und dich neu orientieren willst. Den Termin machst du online [6].
- Die Agentur rät, erst abzubrechen, wenn du eine Alternative gefunden hast [6].
- Zu BAföG-Fragen berät dich dein Amt für Ausbildungsförderung [2].
Ausbildung statt Studium
- Eine Ausbildung ist eine gute Alternative, wenn du lieber praktisch arbeitest. Die Agentur für Arbeit nennt den Wechsel ausdrücklich keinen Makel [6].
- Überschneiden sich Studium und Ausbildung, kannst du die Ausbildung teilweise verkürzen [6].
- Dafür stellst du mit deinem Ausbildungsbetrieb einen gemeinsamen Antrag. Die zuständige Stelle muss kürzen, wenn du das Ziel in der kürzeren Zeit erreichen kannst [11].
- Auch während einer Ausbildung gibt es bis zum 25. Geburtstag Kindergeld [9].
Häufige Fragen
Verliere ich mein BAföG, wenn ich das Fach wechsle?
Wie lange bin ich nach der Exmatrikulation versichert?
Gibt es nach dem Abbruch noch Kindergeld?
Quellen
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), § 7 Abs. 3, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__7.html
- bafög.de, Merkblatt Ausbildungsabbruch und Fachrichtungswechsel, Stand Juli 2024, abgerufen am 14.10.2026. https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/merkblaetter/ausbildungsabbruch-und-fachrichtungswechsel/ausbildungsabbruch-und-fachrichtungswechsel_node.html
- Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen, §§ 50, 51 und 63a, Fassung vom 04.08.2026, abgerufen am 14.10.2026. https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/04082026-hochschulgesetz-hg
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 190 Abs. 9, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__190.html
- Bundeszentralamt für Steuern, Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG), Stand 2026, A 15.10 Abs. 11. https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Kindergeldberechtigte/da_kg_2024_randstrichfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- Bundesagentur für Arbeit, Probleme während des Studiums. Was jetzt?, abgerufen am 14.10.2026. https://www.arbeitsagentur.de/bildung/studium/probleme-waehrend-des-studiums
- bafög.de, Gibt es BAföG auch nach einem Fachrichtungswechsel?, abgerufen am 14.10.2026. https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/gibt-es-bafoeg-auch-nach-einem-fachrichtungswechsel/gibt-es-bafoeg-auch-nach-einem-fachrichtungswechsel.html
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 2 und § 188 Abs. 4, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__188.html
- Einkommensteuergesetz, § 32 Abs. 4, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
- Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Änderungen und Nachweise online übermitteln, abgerufen am 14.10.2026. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/veraenderungen-mitteilen
- Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 8 Abs. 1, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__8.html
Die ClioAI-Redaktion · Veröffentlicht 14.10.2026 · Zuletzt geprüft 14.10.2026
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Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das BAföG, das Hochschulgesetz deines Bundeslands und die Bescheide von BAföG-Amt, Hochschule, Krankenkasse und Familienkasse.


