Welche Hilfen gibt es, wenn ich mit Kind studiere?

Die kurze Antwort: Seit 2018 gilt der Mutterschutz auch im Studium, mit Schutzfristen vor und nach der Geburt [1] [3]. Bekommst du BAföG, gibt es für jedes Kind unter 14 monatlich 160 Euro dazu, und die Förderung kann länger laufen [2] [3]. Elterngeld bekommst du auch im Studium, mindestens 300 Euro im Monat [4] [5]. Kindergeld für dein Kind sind 2026 monatlich 259 Euro [6].
Mutterschutz im Studium
- Das Mutterschutzgesetz gilt für Studentinnen, soweit die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf einer Veranstaltung verpflichtend vorgibt, und in Pflichtpraktika [1].
- Teil deiner Hochschule die Schwangerschaft mit, sobald du davon weißt. So sieht es das Gesetz vor [1].
- Die Schutzfrist vor der Geburt dauert sechs Wochen. Du darfst weiter studieren und Prüfungen ablegen, wenn du dich ausdrücklich dazu bereit erklärst [1].
- Nach der Geburt sind es acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen [1]. Auch hier darfst du weitermachen, wenn du das ausdrücklich von deiner Hochschule verlangst [1].
- Beide Erklärungen kannst du jederzeit für die Zukunft widerrufen [1].
- Prüfungsordnungen müssen dir ermöglichen, die Schutzfristen zu nutzen [7].
- Mutterschaftsgeld gibt es über das Studium nicht. Hast du einen Nebenjob, kannst du es darüber bekommen [8].
BAföG mit Kind
- Für jedes eigene Kind unter 14, das mit dir im Haushalt lebt, erhöht sich dein Bedarf um 160 Euro im Monat [2].
- Dieser Kinderbetreuungszuschlag ist ein Zuschuss, du zahlst ihn nicht zurück [2] [3].
- Bekommt ihr beide BAföG und lebt zusammen, erhält den Zuschlag nur einer von euch. Wer, bestimmt ihr selbst [2].
- Wegen Schwangerschaft oder der Erziehung eines Kindes unter 14 kann die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus verlängert werden. In dieser Zeit gibt es das BAföG ganz als Zuschuss [2] [3].
- Als angemessen gelten laut bafög.de zum Beispiel ein Semester für die Schwangerschaft und bis zum fünften Geburtstag ein Semester pro Lebensjahr des Kindes [3].
- Hindert dich die Schwangerschaft am Studium, zahlt das Amt bis zu drei Kalendermonate weiter [2] [3].
- Bist du länger beurlaubt, ruht das BAföG. Danach geht es ohne Verlust an Förderungszeit weiter. Sprich vorher mit deinem BAföG-Amt [3].
Elterngeld
- Elterngeld bekommst du auch im Studium. Du musst das Studium dafür nicht unterbrechen, wie viele Stunden du studierst, spielt keine Rolle [5].
- Hattest du vor der Geburt kein Einkommen, sind es 300 Euro im Monat Basiselterngeld oder 150 Euro Elterngeld Plus [4] [5].
- Als Eltern habt ihr zusammen Anspruch auf zwölf Monate Basiselterngeld, unter bestimmten Bedingungen auf zwei Partnermonate mehr [4].
- Beim BAföG zählt Elterngeld bis 300 Euro im Monat nicht als Einkommen, bei Elterngeld Plus bis 150 Euro [4] [9].
- Hast du keine EU-Staatsangehörigkeit und eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium, gibt es Elterngeld nur in bestimmten Fällen, etwa wenn du nebenbei arbeitest [4].
Kindergeld, Kinderzuschlag und Krankenversicherung
- Kindergeld für dein Kind sind 2026 monatlich 259 Euro. Du beantragst es bei der Familienkasse [6] [10].
- Kinderzuschlag gibt es, wenn ihr genug für euch selbst verdient, aber nicht für die ganze Familie. Voraussetzung ist unter anderem ein Einkommen von mindestens 900 Euro im Monat, für Alleinerziehende 600 Euro [8] [11]. Ob er für dich passt, prüfst du mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse [12].
- Bist du gesetzlich versichert, ist dein Kind meist kostenlos familienversichert. Das gilt auch, wenn du selbst noch über deine Eltern familienversichert bist [13].
- Eine Ausnahme gibt es, wenn ihr verheiratet seid und der andere Elternteil privat versichert ist, regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze verdient und mehr als du [13].
Studium und Kinderbetreuung organisieren
- Hochschulen müssen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern berücksichtigen [7].
- Wie das konkret aussieht, regelt jede Hochschule selbst. Möglich sind zum Beispiel längere Fristen für Hausarbeiten, ein gestreckter Prüfungszeitraum, ein Urlaubssemester oder ein Teilzeitstudium [14].
- Ein Teilzeitstudium wird in der Regel nicht mit BAföG gefördert, weil das BAföG ein Studium voraussetzt, das deine Arbeitskraft voll in Anspruch nimmt [2].
- Im Urlaubssemester oder Teilzeitstudium kannst du unter Umständen Leistungen vom Jobcenter bekommen [15]. Frag dazu die Sozialberatung deines Studierendenwerks.
- Viele Hochschulen haben ein Familienbüro, das dich berät [14].
- Viele Studierendenwerke betreiben eigene Kitas, teils mit Notfall- oder Randzeitenbetreuung. Plätze und Gebühren erfragst du beim Studierendenwerk vor Ort [16].
Häufige Fragen
Muss ich im Mutterschutz Prüfungen ablegen?
Kann ich Elterngeld und BAföG gleichzeitig bekommen?
Was tun, wenn das Geld in der Schwangerschaft nicht reicht?
In einer Notlage kannst du Hilfe der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen. Das geht nur während der Schwangerschaft und über eine Schwangerschaftsberatungsstelle [8]. Für Studierende mit Kind gibt es auch Ausnahmen beim Jobcenter, etwa Mehrbedarfe in der Schwangerschaft oder für Alleinerziehende [8].
Quellen
- Mutterschutzgesetz, §§ 1, 2, 3, 15, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/
- Bundesausbildungsförderungsgesetz, §§ 2, 10, 14b, 15, 17, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/
- bafög.de, Merkblatt Schwangerschaft und Kindererziehung, Stand Juli 2024, abgerufen am 14.10.2026. https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/merkblaetter/schwangerschaft-und-kindererziehung/schwangerschaft-und-kindererziehung_node.html
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, §§ 1, 2, 4, 10, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/
- Familienportal des Bundesfamilienministeriums, Kann ich Elterngeld während des Studiums oder der Ausbildung bekommen?, abgerufen am 14.10.2026. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/kann-ich-elterngeld-waehrend-des-studiums-oder-der-ausbildung-bekommen--124638
- Einkommensteuergesetz, § 66 Abs. 1, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__66.html
- Hochschulrahmengesetz, § 2 Abs. 4 und § 16, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/hrg/
- Familienportal des Bundesfamilienministeriums, Ausbildung und Studium mit Kind, abgerufen am 14.10.2026. https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/ausbildung-beruf/ausbildung-studium-mit-kind
- Familienportal des Bundesfamilienministeriums, Kann ich Elterngeld bekommen, wenn ich Sozialleistungen erhalte, wie Wohngeld oder BAföG?, abgerufen am 14.10.2026. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/kann-ich-elterngeld-bekommen-wenn-ich-sozialleistungen-erhalte-wie-wohngeld-oder-bafoeg--124660
- Einkommensteuergesetz, § 67, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__67.html
- Bundeskindergeldgesetz, § 6a Abs. 1, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6a.html
- Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse, Kinderzuschlag verstehen (mit KiZ-Lotse), abgerufen am 14.10.2026. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen
- Sozialgesetzbuch V, § 10, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
- Deutsches Studierendenwerk, Studienorganisation für Studierende mit Kind, abgerufen am 14.10.2026. https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-familie/angebote-fuer-studierende-mit-kind/studienorganisation
- Deutsches Studierendenwerk, Finanzierung des Studiums mit Kind, abgerufen am 14.10.2026. https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-familie/finanzierung-des-studiums
- Deutsches Studierendenwerk, Kinderbetreuung, abgerufen am 14.10.2026. https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-familie/angebote-fuer-studierende-mit-kind/kinderbetreuung
Die ClioAI-Redaktion · Veröffentlicht 14.10.2026 · Zuletzt geprüft 14.10.2026
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Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Mutterschutzgesetz, BAföG, Elterngeldgesetz und die Bescheide der zuständigen Stellen.


