Was steckt im Semesterbeitrag?

Schnellhilfe Stand 14.10.2026 · 3 Min.
Beträge und Regeln ändern sich. Wir prüfen diese Seite vor jedem Semesterstart.

Zwei rote S-Bahn-Züge am Bahnsteig in Düsseldorf-Gerresheim
Foto: Kai Damm-Jonas, Unsplash

Die kurze Antwort: Mit dem Semesterbeitrag zahlst du an dein Studierendenwerk und an die Studierendenschaft, oft ist das Semesterticket mit drin [1] [2]. In manchen Ländern kommt ein Verwaltungskostenbeitrag dazu [3]. Zahlst du nicht, kann dich die Hochschule nach Mahnung exmatrikulieren, die Regeln stehen im Hochschulgesetz deines Landes [2]. Das Deutschlandsemesterticket kostet 60 Prozent des Deutschlandtickets, beim Preis von 63 Euro für 2026 also 37,80 Euro im Monat [4] [5].

Was im Semesterbeitrag steckt

Rückmeldung und was bei Nichtzahlung passiert

Deutschlandsemesterticket

Befreiung und Erstattung

Häufige Fragen

Kann ich das Deutschlandsemesterticket einzeln kaufen?

Nein. Es gibt das Ticket nur über einen Semesterticketvertrag deiner Hochschule oder Studierendenvertretung [5]. Ohne einen solchen Vertrag bleibt dir das reguläre Deutschlandticket, das monatlich kündbar ist [4].

Darf ich mit dem Semesterticket ICE fahren?

Nein. Fernzüge wie IC, EC und ICE sind ausgeschlossen, du fährst in der 2. Klasse im Nahverkehr [4] [5].

Was passiert, wenn ich den Semesterbeitrag zu spät zahle?

Die Hochschule kann dich exmatrikulieren, in NRW aber erst nach Mahnung, Fristsetzung und Androhung [2]. Melde dich deshalb sofort, wenn du die Frist nicht schaffst. Die Darlehenskassen der meisten Studierendenwerke helfen in unverschuldeten Notlagen mit Überbrückungsdarlehen [8].

Warum zahle ich das Ticket, auch wenn ich es kaum nutze?

Das Deutschlandsemesterticket ist ein solidarisches Ticket, das über einen Vertrag für die Studierenden deiner Hochschule läuft [5]. Ob und wann du befreit werden kannst, regelt dieser Vertrag [5].

Quellen

  1. Deutsches Studierendenwerk, Finanzierung der Studierendenwerke, abgerufen am 14.10.2026. https://www.studierendenwerke.de/deutsches-studierendenwerk/studentenwerke/finanzierung
  2. Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz, HG), §§ 50, 51 und 57, Fassung vom 04.08.2026, abgerufen am 14.10.2026. https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/04082026-hochschulgesetz-hg/
  3. Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG), § 11, Fassung ab 01.09.2014, abgerufen am 14.10.2026. https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/18eeb689-fc38-3d04-8594-0d7bf1951b02
  4. Die Bundesregierung, Deutschlandticket, Fragen und Antworten, Stand 01.05.2026, abgerufen am 14.10.2026. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074
  5. Deutschlandtarifverbund, Tarifbestimmungen Deutschland-Ticket, Nr. 1.2, 1.4, 1.8 und 2.4, Stand 19.12.2025, abgerufen am 14.10.2026. https://semesterticket.deutschlandticket.de/uploads/20251215_Tarifbestimmungen_D_Ticket_7a0b60b0f1.pdf
  6. Gesetz über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen (Studierendenwerksgesetz, StWG), § 12 Abs. 5, Fassung ab 01.01.2025, abgerufen am 14.10.2026. https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01012025-gesetz-ueber-die-studierendenwerke-im-land-nordrhein-westfalen/
  7. Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Deutschland-Ticket, abgerufen am 14.10.2026. https://www.vdv.de/deutschlandticket.aspx
  8. Deutsches Studierendenwerk, Darlehenskassen, abgerufen am 14.10.2026. https://www.studierendenwerke.de/themen/finanzierungsmoeglichkeiten/darlehenskassen

Die ClioAI-Redaktion · Veröffentlicht 14.10.2026 · Zuletzt geprüft 14.10.2026

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Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Hochschulgesetz deines Landes, die Beitragsordnungen und der Semesterticketvertrag deiner Hochschule.

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