Was steckt im Semesterbeitrag?

Die kurze Antwort: Mit dem Semesterbeitrag zahlst du an dein Studierendenwerk und an die Studierendenschaft, oft ist das Semesterticket mit drin [1] [2]. In manchen Ländern kommt ein Verwaltungskostenbeitrag dazu [3]. Zahlst du nicht, kann dich die Hochschule nach Mahnung exmatrikulieren, die Regeln stehen im Hochschulgesetz deines Landes [2]. Das Deutschlandsemesterticket kostet 60 Prozent des Deutschlandtickets, beim Preis von 63 Euro für 2026 also 37,80 Euro im Monat [4] [5].
Offiziell
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Was im Semesterbeitrag steckt
- Studierendenwerk. Es finanziert sich unter anderem aus den Semesterbeiträgen, dazu aus Mensen, Wohnheimen und Zuschüssen des Landes [1]. In NRW zieht die Hochschule diesen Sozialbeitrag nach der Beitragsordnung des Studierendenwerks ein [6].
- Studierendenschaft. Das ist deine Studierendenvertretung, etwa AStA und Studierendenparlament. Sie legt ihren Beitrag in einer eigenen Beitragsordnung fest und soll dabei die sozialen Verhältnisse der Studierenden berücksichtigen, so regelt es NRW [2].
- Semesterticket. Es ist meist ein zweckgebundener Teil des Beitrags an die Studierendenschaft. In NRW wirkt die Hochschule bei der Verwaltung dieser Ticketbeiträge mit [2].
- Beitrag fürs Land. Einige Länder erheben einen Verwaltungskostenbeitrag. In Niedersachsen sind es 75 Euro je Semester [3]. Ob es so einen Beitrag gibt und wie hoch er ist, steht im Hochschulrecht deines Landes.
- Wie sich dein Betrag zusammensetzt, steht in der Beitragsübersicht deiner Hochschule.
Rückmeldung und was bei Nichtzahlung passiert
- Der Beitrag ist bei der Einschreibung und bei jeder Rückmeldung fällig, so steht es zum Beispiel im Studierendenwerksgesetz NRW [6]. Die Frist setzt deine Hochschule.
- Ohne Zahlungsnachweis kann die Hochschule schon die Einschreibung versagen [2].
- Meldest du dich nicht zurück oder zahlst trotz Mahnung, Fristsetzung und Androhung nicht, kann sie dich exmatrikulieren. So regelt es § 51 Abs. 3 des Hochschulgesetzes NRW [2].
- Die anderen Länder regeln das in ihren eigenen Hochschulgesetzen. Die genauen Fristen und Mahnstufen stehen in der Einschreibungsordnung deiner Hochschule.
- Schaffst du die Frist nicht, melde dich sofort beim Studierendensekretariat oder bei der Sozialberatung deines Studierendenwerks.
Deutschlandsemesterticket
- Es kostet 60 Prozent des regulären Deutschlandtickets [4] [5].
- Das Deutschlandticket kostet seit Januar 2026 63 Euro im Monat. 60 Prozent davon sind 37,80 Euro im Monat [4] [5].
- Ab 1. Januar 2027 kostet das Deutschlandticket 66,80 Euro [7]. Für dein Semester gilt der Preis, der acht Monate vor Semesterbeginn in den Tarifbestimmungen steht [5]. Den Betrag für dein Semester nennt dir deine Hochschule.
- Es gilt bundesweit in Bussen, Bahnen und Regionalzügen in der 2. Klasse. Fernzüge wie IC, EC und ICE sind ausgeschlossen [4] [5].
- Es ist persönlich und nicht übertragbar. Ausgegeben wird es als Handyticket oder auf Chipkarte [5].
- Es läuft fest für das Semester und ist nicht monatlich kündbar [5].
- Einzeln kaufen kannst du es nicht. Es gibt das Ticket nur über einen Vertrag deiner Hochschule oder Studierendenvertretung mit einem Verkehrsunternehmen [5]. Ob deine Hochschule mitmacht, hängt von diesen Verhandlungen ab [4].
Befreiung und Erstattung
- Wer das Ticket bezahlen muss, wer befreit wird und wann es Geld zurück gibt, steht im Semesterticketvertrag deiner Hochschule [5].
- Für die Beiträge an die Studierendenschaft muss es in NRW Ausnahmen in sozialen Härtefällen geben. Die Einzelheiten regelt die Satzung der Studierendenschaft [2].
- Ob du bei Exmatrikulation oder Urlaubssemester etwas zurückbekommst, steht in den Beitragsordnungen von Hochschule, Studierendenschaft und Studierendenwerk.
- Ansprechpartner sind der AStA oder die Studierendenvertretung für Ticket und Härtefälle und das Studierendensekretariat für Fristen und Rückmeldung.
Häufige Fragen
Kann ich das Deutschlandsemesterticket einzeln kaufen?
Darf ich mit dem Semesterticket ICE fahren?
Was passiert, wenn ich den Semesterbeitrag zu spät zahle?
Warum zahle ich das Ticket, auch wenn ich es kaum nutze?
Quellen
- Deutsches Studierendenwerk, Finanzierung der Studierendenwerke, abgerufen am 14.10.2026. https://www.studierendenwerke.de/deutsches-studierendenwerk/studentenwerke/finanzierung
- Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz, HG), §§ 50, 51 und 57, Fassung vom 04.08.2026, abgerufen am 14.10.2026. https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/04082026-hochschulgesetz-hg/
- Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG), § 11, Fassung ab 01.09.2014, abgerufen am 14.10.2026. https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/18eeb689-fc38-3d04-8594-0d7bf1951b02
- Die Bundesregierung, Deutschlandticket, Fragen und Antworten, Stand 01.05.2026, abgerufen am 14.10.2026. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074
- Deutschlandtarifverbund, Tarifbestimmungen Deutschland-Ticket, Nr. 1.2, 1.4, 1.8 und 2.4, Stand 19.12.2025, abgerufen am 14.10.2026. https://semesterticket.deutschlandticket.de/uploads/20251215_Tarifbestimmungen_D_Ticket_7a0b60b0f1.pdf
- Gesetz über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen (Studierendenwerksgesetz, StWG), § 12 Abs. 5, Fassung ab 01.01.2025, abgerufen am 14.10.2026. https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01012025-gesetz-ueber-die-studierendenwerke-im-land-nordrhein-westfalen/
- Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Deutschland-Ticket, abgerufen am 14.10.2026. https://www.vdv.de/deutschlandticket.aspx
- Deutsches Studierendenwerk, Darlehenskassen, abgerufen am 14.10.2026. https://www.studierendenwerke.de/themen/finanzierungsmoeglichkeiten/darlehenskassen
Die ClioAI-Redaktion · Veröffentlicht 14.10.2026 · Zuletzt geprüft 14.10.2026
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Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Hochschulgesetz deines Landes, die Beitragsordnungen und der Semesterticketvertrag deiner Hochschule.


