Wo bekomme ich im Studium psychologische Hilfe?

Die kurze Antwort: Bist du oder jemand anderes in akuter Gefahr, ruf die 112 [1]. Reden kannst du Tag und Nacht kostenlos und anonym mit der Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 [2]. Kann es nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 [1]. Für alles andere gibt es die vertrauliche, meist kostenlose psychologische Beratung der Studierendenwerke und die Psychotherapie über deine Krankenkasse [3] [4].
Offiziell
TelefonseelsorgeBeratungsstelle beim Studierendenwerk findenPsychotherapie und Termine über die 116 117
Sofort Hilfe in einer Krise
- 112 ist der Notruf für den Rettungsdienst, wenn Lebensgefahr besteht [1].
- Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123. Sie ist Tag und Nacht erreichbar, kostenlos und anonym. Schreiben kannst du ihr auch per Chat oder Mail [2].
- 116 117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst. Er ist rund um die Uhr erreichbar und hilft außerhalb der Sprechzeiten, wenn es nicht bis zum nächsten Tag warten kann. Mit deutschem Telefonvertrag ist der Anruf kostenlos [1].
Beratung beim Studierendenwerk und an der Hochschule
- Laut Deutschem Studierendenwerk bieten 45 Studierendenwerke psychologische Beratung für Studierende an [5].
- Die Beratung ist vertraulich, die Beraterinnen und Berater haben Schweigepflicht [3].
- Für Studierende ist sie in der Regel kostenlos. In Ausnahmen gibt es einen kleinen Kostenbeitrag [3].
- Im Mittelpunkt steht die kurz- bis mittelfristige Einzelberatung. Je nach Ort gibt es auch Gruppen, Online-Beratung und Workshops etwa zu Stress, Zeitmanagement oder Lerntechniken [3].
- Auch viele Hochschulen haben eigene psychologische Beratungsstellen oder helfen in der Zentralen Studienberatung [6].
Prüfungsangst und Schreibblockade
- Hast du Angst vor Prüfungen oder Referaten oder kommt deine Hausarbeit nicht voran, helfen die psychologischen Beratungsstellen, die Zentrale Studienberatung oder Lerncoaches an den Fakultäten [6].
- Psychische Erkrankungen können einen Anspruch auf Nachteilsausgleich in Prüfungen begründen. Bei Prüfungsangst gelingt das nicht immer, es kommt auf den Einzelfall an [7]. Mehr dazu in der Schnellhilfe zum Studieren mit Behinderung.
- Bist du am Prüfungstag krank, melde den Rücktritt sofort dem Prüfungsamt und leg ein ärztliches Attest vor. Was genau gilt, steht in deiner Prüfungsordnung [8].
Psychotherapie über die Krankenkasse
- Der erste Schritt ist immer die psychotherapeutische Sprechstunde. Dort wird geklärt, ob eine Psychotherapie hilft und welche Behandlung passt [4].
- Eine Überweisung brauchst du nicht [4] [9].
- Einen Termin vermittelt die Terminservicestelle unter 116 117 oder online über den eTerminservice. Du kannst auch direkt bei einer Praxis anrufen [4].
- Ist eine Behandlung zeitnah nötig, bekommst du in der Sprechstunde das Formular PTV 11 mit einem Vermittlungscode. Damit vermittelt die 116 117 auch eine Akutbehandlung oder Probesitzungen [4].
- Die 116 117 muss innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln, der höchstens vier Wochen in der Zukunft liegt. Bei einer Akutbehandlung sind es höchstens zwei Wochen [4] [9].
- Die Terminservicestellen sind für gesetzlich Versicherte da, auch wenn du familienversichert bist. Bist du privat versichert, frag deine Versicherung [9].
Wenn das Studium eine Pause braucht
- Manchmal ist es sinnvoll, das Studium eine Zeit lang zu unterbrechen. Plane das mit der Studienberatung, dem Studierendensekretariat und der Sozialberatung des Studierendenwerks, damit dein Studienplatz und deine Finanzierung gesichert bleiben [6] [8].
- Ein Urlaubssemester beantragst du bei deiner Hochschule, meist zusammen mit der Rückmeldung. Es zählt nicht als Fachsemester [8].
- Wie viele Urlaubssemester möglich sind, regelt jede Hochschule selbst [8].
- Kannst du wegen Krankheit nicht studieren, zahlt das BAföG-Amt bis zu drei Kalendermonate weiter [10]. Dauert die Krankheit länger, gibt es kein BAföG. Frag dann die Sozialberatung nach anderen Leistungen [11].
Häufige Fragen
Kostet die Beratung beim Studierendenwerk etwas?
In der Regel nicht [3]. In Ausnahmen nehmen Beratungsstellen einen kleinen Kostenbeitrag. Frag am besten direkt bei deinem Studierendenwerk nach.
Erfährt meine Hochschule davon?
Bin ich mit meinen Problemen allein?
Nein. Unter den Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind Studierende mit psychischen Erkrankungen laut Hochschulrektorenkonferenz die mit Abstand größte Gruppe [12].
Quellen
- 116117.de, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Startseite (Bereitschaftsdienst und Notruf 112), abgerufen am 14.10.2026. https://www.116117.de/de/index.php
- TelefonSeelsorge Deutschland, Startseite, abgerufen am 14.10.2026. https://www.telefonseelsorge.de/
- Deutsches Studierendenwerk, Angebote Psychologische Beratung, abgerufen am 14.10.2026. https://www.studierendenwerke.de/themen/beratungsangebote/psychologische-beratung/psychologische-beratungsangebote
- 116117.de, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Psychotherapie, abgerufen am 14.10.2026. https://www.116117.de/de/psychotherapie.php
- Deutsches Studierendenwerk, Psychologische Beratungsstellen, abgerufen am 14.10.2026. https://www.studierendenwerke.de/themen/beratungsangebote/psychologische-beratung/psychologische-beratungsstellen
- Deutsches Studierendenwerk, Unterstützung bei Prüfungsangst und Schreibblockaden, abgerufen am 14.10.2026. https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/studium-und-pruefungen/lehre-und-lernen/unterstuetzung-bei-pruefungsangst-und-schreibblockaden
- Deutsches Studierendenwerk, Nachteilsausgleich. Antragsverfahren und Nachweise, abgerufen am 14.10.2026. https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/studium-und-pruefungen/nachteilsausgleiche/nachteilsausgleich-antragsverfahren-und-nachweise
- Deutsches Studierendenwerk, Nicht prüfungsfähig oder studierfähig. Was ist zu tun?, abgerufen am 14.10.2026. https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/studium-und-pruefungen/nachteilsausgleiche/default-title
- Sozialgesetzbuch V, § 75 Abs. 1a (Terminservicestellen), abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__75.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 15 Abs. 2a, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15.html
- Deutsches Studierendenwerk, BAföG für Studierende mit Beeinträchtigungen, abgerufen am 14.10.2026. https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/finanzierung/bafoeg
- Hochschulrektorenkonferenz, Nachteilsausgleich in einer Hochschule für Alle, Empfehlung der 41. Mitgliederversammlung vom 04.11.2025, abgerufen am 14.10.2026. https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/nachteilsausgleich-in-einer-hochschule-fuer-alle/
Die ClioAI-Redaktion · Veröffentlicht 14.10.2026 · Zuletzt geprüft 14.10.2026
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Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Sozialgesetzbuch V und die Auskunft deiner Krankenkasse oder Beratungsstelle.


