Was gilt im Pflichtpraktikum?

Die kurze Antwort: Für ein Praktikum, das deine Studien- oder Prüfungsordnung vorschreibt, gilt der Mindestlohn nicht [1] [2]. In der Sozialversicherung bist du dabei versicherungsfrei, egal wie viel du verdienst und wie lange du arbeitest [3]. BAföG gibt es auch im Pflichtpraktikum, deine Vergütung wird aber voll angerechnet [4] [5].
Offiziell
Mindestlohn für Studierende beim BMASTipps für Studierende der RentenversicherungErasmus+ Auslandspraktikum beim DAAD
Bekommst du Mindestlohn?
| Praktikum | Mindestlohn |
|---|---|
| Pflichtpraktikum laut Studien- oder Prüfungsordnung | nein, egal wie lang |
| freiwillig neben dem Studium, bis drei Monate | nein, wenn es dein erstes solches Praktikum in diesem Betrieb ist |
| freiwillig zur Orientierung vor Studium oder Ausbildung, bis drei Monate | nein |
| freiwillig, länger als drei Monate | ja, ab dem ersten Tag |
- Der Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 14,60 Euro [2].
- Bei einem Praktikum im Ausland gilt der Mindestlohn nur, wenn dein Vertrag deutschem Recht unterliegt [2].
- Maßgeblich ist, wie das Praktikum tatsächlich abläuft, nicht wie der Vertrag heißt [1].
Sozialversicherung
- Pflichtpraktikum im Studium: Du bist in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei, also auch in der Rentenversicherung. Wochenarbeitszeit und Verdienst spielen keine Rolle [3] [6].
- Krankenversichert bleibst du in der Regel über deine studentische Versicherung oder die Familienversicherung [7].
- Freiwilliges Praktikum im Studium: Verdienst du nicht mehr als 603 Euro im Monat, gilt es als Minijob. Verdienst du mehr, lass dich von deiner Krankenkasse oder der Rentenversicherung beraten [3].
- Vor- oder Nachpraktikum: Ein vorgeschriebenes Praktikum vor dem Studium oder nach dem Abschluss ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, auch unter 603 Euro oder bis drei Monate [3].
Vertrag und Nachweis
- Gilt für dein Praktikum der Mindestlohn, muss der Betrieb die wesentlichen Bedingungen vor dem Start schriftlich festhalten, unterschreiben und dir aushändigen [8].
- Hineingehören Lernziele, Beginn und Dauer, die tägliche Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und ein Hinweis auf geltende Tarifverträge [8].
- Bei einem Pflichtpraktikum steht in der Praktikumsordnung deines Studiengangs, welchen Vertrag oder welche Bescheinigung du brauchst. Bitte in jedem Fall um einen schriftlichen Vertrag.
BAföG im Pflichtpraktikum
- BAföG gibt es auch für ein Praktikum, das dein Studium verlangt und dessen Inhalt in den Ausbildungsbestimmungen geregelt ist [4].
- Eine Praktikumsvergütung wird voll auf dein BAföG angerechnet, ohne Freibetrag [5] [9].
- Für ein Pflichtpraktikum im Ausland gibt es Auslands-BAföG, wenn es mindestens zwölf Wochen dauert und deine Hochschule bestätigt, dass die Stelle passt. Innerhalb der EU gelten Ausnahmen von den zwölf Wochen [10].
- Lässt du dich für das Praktikum beurlauben, klär vorher mit deinem BAföG-Amt, ob die Förderung weiterläuft.
Urlaubssemester und Kindergeld
- Ob du dich für ein Praktikum beurlauben lassen kannst, regelt deine Hochschule. NRW sieht eine Beurlaubung für ein Praxissemester im Gesetz vor [11].
- Auch im Urlaubssemester bleibt ein vorgeschriebenes Praktikum sozialversicherungsfrei [3].
- Beim Kindergeld zählt ein vorgeschriebenes Praktikum ohne Weiteres als Ausbildung [12].
Auslandspraktikum mit Erasmus+
- Ein Erasmus+ Praktikum dauert mindestens zwei und höchstens zwölf Monate [13].
- Je Studienphase stehen dir zwölf Monate für Studium und Praktikum im Ausland zur Verfügung, in einstufigen Studiengängen wie Medizin 24 Monate [13].
- Du bewirbst dich über das International Office deiner Hochschule. Die Hochschule muss am Programm teilnehmen und legt die Höhe der Förderung fest [13].
Häufige Fragen
Muss mein Betrieb im Pflichtpraktikum etwas zahlen?
Ich mache freiwillig länger als drei Monate. Was gilt?
Gibt es im Pflichtpraktikum weiter Kindergeld?
Ja, ein vorgeschriebenes Praktikum zählt für die Familienkasse als Ausbildung [12]. Es gelten die üblichen Regeln, etwa die Altersgrenze von 25 Jahren.
Quellen
- Mindestlohngesetz (MiLoG), § 22 Abs. 1, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__22.html
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Der Mindestlohn für Studierende. Fragen und Antworten, Stand Januar 2026. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a765-mindestlohn-fuer-studierende.pdf?__blob=publicationFile&v=3
- Deutsche Rentenversicherung, Ich und meine Rente. Tipps für Studierende, 21. Auflage (3/2026). https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/tipps_fuer_studierende.pdf
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), § 2 Abs. 4, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), § 23 Abs. 3, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__23.html
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), § 5 Abs. 3, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__5.html
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 und Abs. 7, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
- Nachweisgesetz (NachwG), § 1 und § 2 Abs. 1a, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html
- bafög.de, Merkblatt Einkommen der Auszubildenden, abgerufen am 14.10.2026. https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/merkblaetter/einkommen-der-auszubildenden/einkommen-der-auszubildenden_node.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), § 5 Abs. 5, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__5.html
- Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen, § 48 Abs. 5, Fassung vom 04.08.2026, abgerufen am 14.10.2026. https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/04082026-hochschulgesetz-hg
- Bundeszentralamt für Steuern, Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG), Stand 2026, A 15.8 Abs. 2. https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Kindergeldberechtigte/da_kg_2024_randstrichfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- DAAD, Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit, Erasmus+ Auslandspraktikum, abgerufen am 14.10.2026. https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/auslandspraktikum/de/46247-auslandspraktikum-mit-erasmus/
Die ClioAI-Redaktion · Veröffentlicht 14.10.2026 · Zuletzt geprüft 14.10.2026
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Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Mindestlohngesetz, die Sozialgesetzbücher, das BAföG und die Studien- und Prüfungsordnung deines Studiengangs.


