Wo kann ich Zahnmedizin studieren?

Studienfach Stand 15.10.2026 · 2 Min.
Beträge und Regeln ändern sich. Wir prüfen diese Seite vor jedem Semesterstart.

Leerer Behandlungsstuhl in einer hellen Zahnarztpraxis
Foto: Atikah Akhtar, Unsplash

Die kurze Antwort: Zahnmedizin kannst du in Deutschland an 29 staatlichen Universitäten studieren, verteilt auf 14 Bundesländer [1]. Du bewirbst dich zentral über hochschulstart.de, nicht direkt bei der Uni [2]. Die Regelstudienzeit beträgt laut Approbationsordnung fünf Jahre und sechs Monate [3].

Such nach deiner Stadt oder wähle ein Bundesland. Jeder Name führt direkt zur Seite des Studiengangs.

29 Studiengänge an 29 Hochschulen

Baden-Württemberg 4

Bayern 4

Berlin 1

Hamburg 1

Hessen 3

Mecklenburg-Vorpommern 2

Niedersachsen 2

Nordrhein-Westfalen 5

Rheinland-Pfalz 1

Saarland 1

Sachsen 2

Sachsen-Anhalt 1

Schleswig-Holstein 1

Thüringen 1

Wie läuft die Bewerbung?

Wie ist das Studium aufgebaut?

Was steht in der Liste?

Häufige Fragen

Kann ich mich direkt bei der Uni bewerben?

Nein. Die Bewerbung läuft über hochschulstart.de. Im Auswahlverfahren der Hochschulen entscheidet die Uni dann nach ihren eigenen Kriterien über 60 Prozent der Plätze [2].

Gibt es Zahnmedizin auch zum Sommersemester?

An manchen Unis ja. Für das Sommersemester 2027 läuft eine Bewerbungsphase bei hochschulstart [4]. Welche Unis zum Sommersemester aufnehmen, siehst du dort und auf der Seite des Studiengangs.

Quellen

  1. Eigene Zusammenstellung von den Websites der Universitäten, jede Studiengangsseite geprüft am 15.10.2026. Jeder Eintrag in der Liste verlinkt seine Quelle.
  2. Stiftung für Hochschulzulassung, Verfahrensdetails, abgerufen am 15.10.2026. https://www.hochschulstart.de/informieren-planen/verfahrensdetails
  3. Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen, § 2, abgerufen am 15.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/zappro/__2.html
  4. Stiftung für Hochschulzulassung, Termine, abgerufen am 15.10.2026. https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/termine
  5. Bayerische Hochschulzulassungsverordnung, § 4, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHZV-4

Die ClioAI-Redaktion · Veröffentlicht 15.10.2026 · Zuletzt geprüft 15.10.2026

Dieser Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von der ClioAI-Redaktion geprüft. Wie unsere Texte entstehen. Fehler gefunden? Schreib an kontakt@getclio.ai.

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Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen, der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und die Angaben von hochschulstart.de.

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