Wie bewerbe ich mich für ein Studium?

Die kurze Antwort: Für einen zulassungsfreien Studiengang brauchst du keine Zulassung, du schreibst dich bei der Hochschule ein [1] [8]. Für zulassungsbeschränkte Fächer bewirbst du dich bei der Hochschule, oft über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) von hochschulstart [1]. Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin vergibt hochschulstart zentral [2]. Für das Sommersemester 2027 endet die Bewerbung im DoSV am 15. Januar 2027, Hochschulen können eigene Fristen haben [3].
Offiziell
Termine und Fristen bei hochschulstartQuoten für Medizin und Co.Studieren ohne Abitur bei der KMK
Zulassungsfrei oder mit NC?
- Zulassungsfrei: Es gibt keine Auswahl. Du schreibst dich innerhalb der Frist deiner Hochschule ein. Manche Hochschulen führen auch zulassungsfreie Angebote über hochschulstart [1] [3].
- Örtlich zulassungsbeschränkt: Die Hochschule hat weniger Plätze als Bewerbungen und wählt aus. Umgangssprachlich heißt das NC. Deine Bewerbung prüft die Hochschule selbst, auch wenn hochschulstart das Verfahren koordiniert [1].
- Bundesweit zulassungsbeschränkt: Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin. Hier bewirbst du dich bei hochschulstart, Tiermedizin beginnt nur im Wintersemester [1] [2].
- Nicht jede Hochschule macht beim DoSV mit. Ob dein Studiengang dabei ist, zeigt das Studienangebot auf hochschulstart, sonst bewirbst du dich direkt bei der Hochschule [1].
So läuft das DoSV
- Du registrierst dich bei hochschulstart. Je nach Hochschule gibst du die Bewerbung im Portal von hochschulstart oder auf der Seite der Hochschule ab [1].
- Du kannst dich auf bis zu 12 Studienangebote bewerben. Ein Angebot ist ein Studiengang an einer bestimmten Hochschule [4].
- Die Koordinierungsphase beginnt am 16. Januar oder 16. Juli. Lege deine Reihenfolge bis zum 22. Januar oder 22. Juli fest, danach behält das Portal von mehreren Angeboten nur noch eins [4].
- Nimmst du ein Angebot an, ist das endgültig. Aus allen anderen Bewerbungen scheidest du dann aus [4].
Welche Fristen gelten?
| Bewerbung | Wintersemester | Sommersemester |
|---|---|---|
| Studiengänge im DoSV | 15. Juli | 15. Januar |
| Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie | 15. Juli, bei Abitur vor dem 16. Januar des Jahres schon 31. Mai | 15. Januar |
| Tiermedizin | wie Humanmedizin | kein Studienbeginn |
| Hochschulen außerhalb des DoSV | eigene Frist der Hochschule | eigene Frist der Hochschule |
- Die Fristen sind Ausschlussfristen aus den Vergabeverordnungen der Länder. Hochschulstart verlängert sie nicht, auch nicht, wenn du nichts dafür kannst [3].
- Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen kann deine Wunschhochschule zusätzliche Fristen setzen. Frag dort nach [3].
- Für Medizin und Co. reichst du Nachweise per Post nach. Fürs Sommersemester 2027 müssen sie bis zum 20. Januar 2027 bei hochschulstart sein [3] [6].
Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Tiermedizin
- Bis zu 20 Prozent der Plätze gehen vorab an bestimmte Gruppen, etwa Härtefälle, ein Zweitstudium oder eine Landarztquote [2].
- Von den übrigen Plätzen gehen 30 Prozent nach der Abiturbestenquote, 10 Prozent über die Zusätzliche Eignungsquote und 60 Prozent über das Auswahlverfahren der Hochschulen [2].
- In der Zusätzlichen Eignungsquote zählt deine Abiturdurchschnittsnote nicht. Hier zählen etwa Tests wie der TMS, Auswahlgespräche, eine passende Berufsausbildung oder ein Dienst [2].
- Im Auswahlverfahren der Hochschulen dürfen die Hochschulen das Abitur berücksichtigen. In Human-, Zahn- und Tiermedizin müssen sie zusätzlich ein Testergebnis einbeziehen [2].
Nachrücken und Losverfahren
- Nach der Koordinierungsphase gibt es das Koordinierte Nachrücken. Du meldest dich dafür in deinem Konto bei hochschulstart an, das Zeitfenster ist nur drei Tage lang [5].
- Neu dazukommen kannst du dort mit Kurzbewerbungen ohne Unterlagen, insgesamt bis zu 12 Angebote. Für Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin geht das nicht [5].
- Das Nachrücken endet am 31. März oder 30. September [4].
- Was dann noch frei ist, vergeben viele Hochschulen per Los. Die Anmeldung läuft direkt bei der Hochschule, die freien Plätze stehen zweimal im Jahr in der Studienplatzbörse des Hochschulkompass [5].
Einschreibung
- Was du einreichen musst, regelt deine Hochschule. Dazu gehören dein Zeugnis der Hochschulreife und bei zulassungsbeschränkten Fächern die Zulassung. Ohne Zulassung wird die Einschreibung abgelehnt, so steht es zum Beispiel im Hochschulgesetz NRW [8].
- Vor der Einschreibung meldet deine Krankenkasse der Hochschule elektronisch, dass du versichert bist. Den Antrag dafür stellst du bei der Krankenkasse [7].
- Bist du privat versichert oder befreit, meldet eine gesetzliche Krankenkasse genau das an die Hochschule [7].
- Zahlst du den Semesterbeitrag nicht oder verpasst Fristen der Einschreibung, darf die Hochschule die Einschreibung ablehnen, zum Beispiel in NRW [8].
Studieren ohne Abitur
- Mit einem Meister, einem Fortbildungsabschluss mit mindestens 400 Unterrichtsstunden oder einem Fachschulabschluss wie dem Techniker hast du Zugang zu allen Studienfächern [9] [10].
- Mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und drei Jahren Berufspraxis im selben Bereich bekommst du Zugang zu fachlich passenden Studiengängen. Dazu kommt eine Eignungsprüfung oder ein Probestudium von mindestens einem Jahr [9].
- Die Länder dürfen großzügigere Regeln haben. Was genau gilt, steht im Hochschulgesetz deines Bundeslands und bei deiner Hochschule [9].
Häufige Fragen
Wie viele Bewerbungen darf ich abschicken?
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Zählt bei Medizin nur das Abitur?
Quellen
- Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart), FAQ Studienangebot, abgerufen am 14.10.2026. https://www.hochschulstart.de/faq/themengebiete/studienangebot
- Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart), Quotenmodell des Zentralen Vergabeverfahrens, abgerufen am 14.10.2026. https://www.hochschulstart.de/informieren-planen/verfahrensdetails/quotenmodell-des-zv
- Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart), Termine und Fristen Sommersemester 2027 und Archiv Wintersemester 2026/27, abgerufen am 14.10.2026. https://www.hochschulstart.de/informieren-planen/terminuebersicht
- Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart), FAQ Phasen des DoSV, abgerufen am 14.10.2026. https://www.hochschulstart.de/faq/themengebiete/phasen-des-dosv
- Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart), Koordiniertes Nachrücken, abgerufen am 14.10.2026. https://www.hochschulstart.de/ergebnisse-entscheidungen/koordiniertes-nachruecken
- Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart), FAQ Bewerbung im Zentralen Verfahren, abgerufen am 14.10.2026. https://hochschulstart.de/faq/themengebiete/bewerbung-zv
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 199a Abs. 2, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__199a.html
- Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen, §§ 48 und 50, Fassung vom 04.08.2026, abgerufen am 14.10.2026. https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/04082026-hochschulgesetz-hg
- Kultusministerkonferenz, Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, Beschluss vom 06.03.2009. https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_03_06-Hochschulzugang-erful-qualifizierte-Bewerber.pdf
- Kultusministerkonferenz, Hochschulzugang mit Abschlüssen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, abgerufen am 14.10.2026. https://www.kmk.org/bildungsministerkonferenz/vertiefende-bildungsinhalte/berufliche-bildung/hochschulzugang-mit-abschluessen-der-beruflichen-aus-und-weiterbildung.html
Die ClioAI-Redaktion · Veröffentlicht 14.10.2026 · Zuletzt geprüft 14.10.2026
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Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Vergabeverordnung deines Bundeslands, die Ordnungen deiner Hochschule und dein Zulassungsbescheid.


