Wie finde ich ein Wohnheim oder eine WG?

Die kurze Antwort: Für einen Wohnheimplatz bewirbst du dich direkt beim Studierendenwerk an deinem Studienort, und zwar so früh wie möglich [1]. Ein Platz kostet im Schnitt 318,18 Euro im Monat mit allen Nebenkosten [2]. Für ein WG-Zimmer suchst du über Zimmerbörsen, Schwarze Bretter und Portale. Zahl nie etwas, bevor du das Zimmer gesehen hast [3].
Offiziell
Studierendenwerk vor Ort findenTipps des Studierendenwerks zur WohnungssucheRundfunkbeitrag für Studierende
Wohnheim
- Du bewirbst dich direkt beim Studierendenwerk deines Studienorts. Eine bundesweite Bewerbung gibt es nicht [1].
- Bewirb dich früh. Manche Studierendenwerke vergeben per Los, andere nach dem Eingang der Bewerbung [1].
- Bei manchen Studierendenwerken geht die Bewerbung schon vor der Zulassung, bei anderen erst mit Zulassung oder Immatrikulation. Das steht auf der Seite deines Studierendenwerks.
- Im Herbst 2025 warteten allein bei elf der 57 Studierendenwerke rund 33.000 Studierende auf einen Wohnheimplatz [4]. Bewirb dich deshalb parallel auch um ein WG-Zimmer.
- Bundesweit gibt es 241.732 öffentlich geförderte Wohnheimplätze, das reicht für etwa jeden zehnten Studierenden [2].
- Neben den Studierendenwerken vermieten auch kirchliche und private Träger Wohnheimplätze.
WG oder eigene Wohnung
- Viele Studierendenwerke haben eine Zimmervermittlung mit Angeboten privater Vermieter [5].
- Schau an den Schwarzen Brettern der Hochschule und auf Portalen wie WG-Gesucht.
- Für den Notfall zum Semesterstart bieten einige Studierendenwerke Last-Minute-Zimmer und Notunterkünfte an [6].
- Bei der Übergabe hilft ein Protokoll mit Fotos von allen Mängeln, damit du später nicht dafür zahlst [5].
Mietvertrag und Kaution
- Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen, gerechnet ohne die Nebenkosten [7].
- Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist erst zu Beginn des Mietverhältnisses fällig [7].
- Willst du untervermieten, etwa während eines Auslandssemesters, brauchst du die Erlaubnis des Vermieters. Ist nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse entstanden, kannst du sie für einen Teil der Wohnung verlangen [8].
Nach dem Einzug
- Melde dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgeramt an [9].
- Dafür brauchst du die Wohnungsgeberbestätigung. Wohnst du zur Untermiete in einer WG, stellt sie der Hauptmieter aus [9] [10].
- Wer sich zu spät anmeldet, riskiert ein Bußgeld [9].
- Meldest du in der Unistadt nur einen Nebenwohnsitz an, kann die Stadt eine Zweitwohnungsteuer verlangen. Ob und wie viel, regelt jede Stadt selbst.
Rundfunkbeitrag
- Der Beitrag kostet 18,36 Euro im Monat je Wohnung, egal wie viele dort wohnen [11].
- In der WG muss nur eine volljährige Person angemeldet sein, ihr könnt den Beitrag teilen [11].
- Im Wohnheim gilt ein Zimmer, das von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht, als eigene Wohnung, auch ohne eigenes Bad oder eigene Küche [11].
- Bekommst du BAföG und wohnst nicht bei deinen Eltern, kannst du dich auf Antrag befreien lassen. Die Befreiung gilt nicht für deine Mitbewohner [11].
Vorsicht vor Fake-Wohnungen
- Zahl nie für eine Wohnung, die du noch nicht gesehen hast [3].
- Die Kaution ist erst zum vereinbarten Mietbeginn fällig. Wer sie vorher will, ist ein Warnzeichen [3].
- Schlüssel per Post oder Kurier gegen vorab überwiesene Kaution ist eine bekannte Masche [3] [12].
- Schick keine Kopie deines Ausweises per E-Mail an Unbekannte [3].
Häufige Fragen
Bekomme ich im Studium Wohngeld?
Meist nicht. Wer dem Grunde nach BAföG bekommen kann, hat keinen Anspruch auf Wohngeld, auch wenn wegen des Elterneinkommens null Euro herauskommen [13]. Ausnahmen gibt es etwa, wenn du über der Altersgrenze bist oder nicht alle in deinem Haushalt BAföG-berechtigt sind [13]. Mehr in der Schnellhilfe zum BAföG.
Wie viel BAföG gibt es fürs Wohnen?
Muss ich mich anmelden, wenn ich nur unter der Woche in der Unistadt wohne?
Quellen
- Deutsches Studierendenwerk, Bewerbung um einen Wohnheimplatz, abgerufen am 14.10.2026. https://www.studierendenwerke.de/themen/wohnen/studierendenwohnheime/bewerbung
- Deutsches Studierendenwerk, Wohnraum für Studierende, Statistische Übersicht 2025, November 2025 (Plätze am 01.01.2025, Miete am 31.12.2024). https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/DSW_Wohnenraumstatisik_25.pdf
- Verbraucherzentrale, Fakewohnungen im Internet, Stand 07.08.2026. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/fakewohnungen-im-internet-so-erkennen-sie-falsche-immobilienanzeigen-27576
- Deutsches Studierendenwerk, Mangelware Wohnraum, 33.000 Studierende auf Wohnheim-Wartelisten, 30.09.2025. https://www.studierendenwerke.de/beitrag/mangelware-wohnraum-33000-studierende-auf-wohnheim-wartelisten
- Deutsches Studierendenwerk, Tipps zur Wohnungssuche, abgerufen am 14.10.2026. https://www.studierendenwerke.de/themen/wohnen/tipps-zur-wohnungssuche
- Deutsches Studierendenwerk, Notsituationen bei der Wohnungssuche, abgerufen am 14.10.2026. https://www.studierendenwerke.de/themen/wohnen/tipps-zur-wohnungssuche/notsituationen
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 551, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html
- Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 540 und 553, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html
- Bundesmeldegesetz, §§ 17, 19, 21 und 54, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesmeldegesetz, Nr. 19.1, 27.09.2022. https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Informationen für Studierende, abgerufen am 14.10.2026. https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/informationen/informationen-fuer-studierende
- Polizeiliche Kriminalprävention, Vorkassebetrug, abgerufen am 14.10.2026. https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sicher-handeln/onlinebetrug-maschen/vorkassebetrug/
- Wohngeldgesetz, § 20 Abs. 2, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__20.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 13 Abs. 2, abgerufen am 14.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__13.html
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Kabinett beschließt BAföG-Reform, 12.08.2026. https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2026/08/120826-bafoeg-kabinettsbeschluss.html
Die ClioAI-Redaktion · Veröffentlicht 14.10.2026 · Zuletzt geprüft 14.10.2026
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Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Gesetz, dein Mietvertrag und die Regeln deines Studierendenwerks.


